Bei dem Verkaufsobjekt handelt es sich um ein Grundstück mit vielen Facetten: bringen Sie das vorhandene Haus mit Ihrer handwerklichen Leistung in ein Nest für eine kleine Familie. Oder Sie trennen sich vom Bestand. Bauen Sie neu. Sie haben hier alle Möglichkeiten.
Sie betreten das Haus in einen kleinen Windfang.
Im Erdgeschoss befindet sich das vor kurzem sanierte Badezimmer mit einer begehbaren Dusche und ein schnuckeliges Wohnzimmer, ausgelegt mit knarrenden Dielen aus dem Baujahr.
Die seinerzeit vorhandene Einbauküche wurde inzwischen demontiert. Sie haben alle Möglichkeiten, sich hier eine kleine Traumküche zu gestalten, von der Sie einen direkten Zugang zu dem angebauten Wintergarten haben: herrlich. Frühstück zubereiten in der Küche, raus in den Wintergarten.
Im Dachgeschoss sind 2 Schlafzimmer und ein kleines Gäste-WC untergebracht.
Die angebotene Immobilie ist in der Tat facettenreich:
Retten Sie das vorhandene Einfamilienhaus und gestalten Sie sich Ihr privates Paradies unter Einsatz Ihrer handwerklichen Leistungen.
Oder Sie verfolgen andere Ziele und würde die vorhandene Bausubtanz abreißen. Sie möchten neu bauen.
Auf diesem tollen Grundstück haben Sie viele Möglichkeiten.
Die Stadt Hamburg als Erbpachtgeber zeigt sich gesprächsbereit, schon jetzt die bestehende Erbpachtzeit zu verlängern, wenn Sie wissen, was Sie wünschen:
Beim Erhalt der Immobilie wird die ausgesprochene Verlängerung kürzer ausfallen als bei einen Neubau.
Der derzeitige Erbbauzins beträgt ca. € 125,-- / p.a.! Die Restlaufzeit der Erbpacht beläuft sich auf ca. 31 Jahre.
Was ist Erbpacht?
Der Eigentümer dieses Objektes hat einst dieses Haus gebaut, ohne das Grundstück zu kaufen. Möglich macht es das Erbbaurecht, besser bekannt als Erbpacht: Der Interessent 'pachtet' das Grundstück und baut darauf ein Haus. Dadurch spart er das Geld für Grund und Boden. Der Bauherr wird bei Vertragsabschluss nicht Eigentümer eines Grundstücks, sondern mietet dieses.
Statt Grundstückserwerb zahlt der Hausbauer den so genannten Erbbauzins.
Das Erbbaurecht gehört zu den sogenannten “grundstücksgleichen Rechten”. Das bedeutet, dass ein Gebäude, das auf einem Erbbaugrundstück gebaut wird, dem Erbbauberechtigten gehört und nicht dem Grundstückseigentümer. Bei einem Erbbaurecht gehört das Gebäude auf dem Grundstück dem Erbbauberechtigten (also Ihnen?), der dieses Erbbaurecht wie jede andere Immobilie auch verkaufen oder verschenken kann.
Läuft das Erbbaurecht aus und wird der Erbbaurechtsvertrag nicht vorher verlängert, fällt das Eigentum an der Immobilie an den Erbbaurechtsgeber. Dieser muss dem Erbbauberechtigten allerdings eine Entschädigung nach dem tatsächlichen Wert der Immobilie zahlen.
Die Laufzeit des Erbbaurechts für dieses Objekt hat eine Restdauer von noch 31 Jahren.
Liebe Interessenten,
die visualisierten Grundrisse in diesem Exposé dienen nur der besseren Darstellung der Räume, kleine Abweichungen sind möglich.
Unsere grundsätzliche Empfehlung an alle Immobiliensuchenden:
Sie beabsichtigen Eigentümer einer Immobilie zu werden. Damit Sie bei stark nachgefragten Objekten keine Zeit verlieren, sollten Sie sich unabhängig von einer konkreten Immobilie eine Finanzierungsbestätigung durch ein Kreditinstitut ausstellen lassen. Diese Bestätigung kann den Ausschlag dafür geben, dass der Verkäufer Ihnen das Objekt zusagt.
Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne mit Tipps rund um die Immobilienfinanzierung.
Die Verkäufer wünschen die Abgabe eines Gebots. Wir werden alle Gebote den Verkäufern zur Beurteilung weiterleiten.
Die Abgabe eines Gebots ist an keine Frist gebunden.
Die Verkäufer sind nicht verpflichtet, ein abgegebenes Gebot anzunehmen.
Dieser Wohnbereich steht für eine lebenswerte Metropole mit hoher Lebensqualität, exzellenter Infrastruktur und einem vielfältigen, internationalen Umfeld.
Familien profitieren hier von einer hervorragenden Gesundheitsversorgung sowie einer effizienten Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, die ein entspanntes und sicheres Aufwachsen ermöglicht.
Der Stadtteil Jenfeld präsentiert sich als familienfreundliches Wohnviertel mit einem lebendigen, multikulturellen Charakter. Hier finden Familien ein Umfeld, das Geborgenheit und Gemeinschaft fördert, eingebettet in eine grüne und naturnahe Umgebung. Die Nachbarschaft zeichnet sich durch eine herzliche Atmosphäre aus, die besonders Familien mit Kindern ein sicheres und unterstützendes Umfeld bietet.
Dieses Wohnumfeld in Hamburg-Jenfeld vereint die Vorzüge einer sicheren, grünen und familienorientierten Nachbarschaft mit einer hervorragenden Infrastruktur und vielfältigen Freizeitmöglichkeiten. Für Familien, die Wert auf ein harmonisches Miteinander, eine umfassende Versorgung und eine lebenswerte Umgebung legen, bietet dieser Standort eine ideale Basis für eine glückliche und sorgenfreie Zukunft.
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